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CB-Funk
Ein Handfunkgerät für den CB-Funk
Der CB-Funk (engl. Citizens' band radio) ist eine Jedermannfunkanwendung, somit ein öffentlicher, kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein Frequenzband um 27 MHz (11-Meter-Band) zugewiesen ist. Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht in Deutschland von 26,565 MHz bis 27,405 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,965 MHz bis 27,405 MHz (40 Kanäle).
Die Abkürzung CB steht für „Citizens’ Band“ und bedeutet so viel wie „Bürger-Frequenzbereich“ oder Jedermannfunk.
Geschichte
Das 11-m-Band war von den Funkverwaltungen als ISM-Band (Industrial, Scientific, and Medical Band) zur allgemeinen Nutzung freigegeben worden. Damit durfte auf diesen Frequenzen ohne konkrete Beschränkung der Sendeleistung gesendet werden, was in der Medizin bei HF-Therapie-Geräten genutzt wurde. Der Mediziner bestrahlte mit ca. 1000 W den Körper seiner Patienten. Dabei wurde durch geeignete Frequenzwahl versucht, eine Resonanzfrequenz zu finden, um ein Maximum an Leistung auszukoppeln. Diese durch die dauerenden Frequenzwechsel auftretenden Störungen kennt der CB-Funker als "Schrappi". Auch in industriellen Anwendungen wird das 11-m-Band zum HF-Schweißen genutzt, was zu Störungen des CB-Funk führt.
In Deutschland wurde in der Zeit um 1970 für den Sprechfunk der Bereich um 27 Mhz als Betriebsfunk genutzt, nach der Zulassungsnummer der Geräte auch "K-Geräte" genannt.[1] Hilfsorganisationen nutzen es, aber auch andere Anwender, die später in den UKW-Betriebsfunk wechselten. Durch diese historische Verteilung der "alten" Kanäle als Betriebsfunk wurden die ersten 12 Kanäle für den CB-Funk auch nicht von 1 bis 12 freigegeben, sondern als 4 bis 15. Später kamen dann weitere Kanäle und weitere Modulationsarten hinzu.
Mit der Amtsblattverfügung 393/1975 wurde von der deutschen Bundespost am 1. Juli 1975 der CB-Funk für die Allgemeinheit freigegeben. Zunächst auf den Kanälen 4-15 und in AM mit einer max. Sendeleistung von 0,5W für feste und mobile Geräte, sowie 0,1W für tragbare Geräte. Es war auch FM möglich, die ersten AM/FM-Geräte kamen 1977/78 auf den Markt. 1981 erweiterte das Bundesministerium fuer Post und Telekommunikation den CB-Funk um die Kanäle 1-22 mit maximal 0,5W und nur in der Modulationsart FM (Amtsblatt 62/1981, Verfuegung 434/1981). Mit dem Amtsblatt 55/1983 vom 12. April 1983 wurde der CB-Funk nochmals ausgeweitet auf die Kanäle 1-40 mit maximal 4W Sendeleistung in FM. Ende 1988 wurden nochmal zusätzlich 40 Kanäle freigegeben, so dass der CB-Funk in Deutschland heute über einen Bereich von 80 Kanälen verfügt, die teilweise auch für die Nutzung für digitale Betriebsarten oder der Modulationsart SSB freigegeben sind.
Da der für CB-Funk vorgesehene Frequenzbereich um 27 MHz Bereich auch für Funkfernsteuerungen von Modellen und Spielzeugen freigegeben war (und noch ist), kam es anfangs zu Konflikten zwischen CB-Funkern und Modellfliegern. Für Funkfernsteuerungen wurden durch die deutsche Fernmeldeverwaltung relativ schnell neue und exklusive Frequenzen bei 35 und 40 MHz bereitgestellt.
In Ostdeutschland übernahm der CB-Funk nach der Wende zeitweise die Rolle eines überall einsetzbaren und kostengünstigen Kommunikationsmediums, wurde jedoch bald von Mobiltelefonen verdrängt.
Eigenschaften
CB-Funk wird für alle Arten von privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation benutzt. Er ist mehr als alle anderen Spielarten des Jedermannfunks zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch gedacht. Die Chancen, ein Gespräch mit Unbekannten führen zu können, sind hier am größten. Der einschlägige Fachhandel bietet für den CB-Funk in Verkehr gebrachte Seriengeräte an. Das Betreiben von selbst hergestellten Funkgeräten ist im CB-Funk nicht gestattet. Jedoch dürfen CB-Funk-Antennen unter Beachtung von Vorschriften selbst gebaut und verwendet werden.
Mit vollwertigen Stationsantennen (deren mechanische Länge meistens zwischen 5,50 m und 6,50 m, entsprechend 1/2λ bis 5/8λ Wellenlänge λ, variiert) sind Gespräche im Umkreis von etwa 20 km bis 80 km um den eigenen Standort möglich. Die Reichweite ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z. B. der Antennenhöhe, Sendeleistung, umliegenden Bebauung und Vegetation, Erdkrümmung. Einflüsse des Funkwetters, zumeist durch Sporadic-E, äußern sich gelegentlich in Reichweitensteigerungen auf Entfernungen bis zu über 2000 km, wodurch dann der Charakter eines reinen Nahbereichsfunks verloren geht: Sendungen aus allen europäischen Ländern und teilweise sogar aus Übersee sind zu hören und machen lokale Kommunikation schwierig. Manche CB-Funker führen in solchen Zeiten internationalen Funkverkehr durch. Das meteorologische Wetter besitzt keinen Einfluss auf die Reichweite; lediglich indirekt kann eindringende Feuchtigkeit die Leistungsfähigkeit der Antenne reduzieren oder zusätzliche Verluste in schlecht konfektionierten Steckern verursachen.
Die Reichweite hängt außerdem, wegen der dabei normalerweise verwendeten unterschiedlichen Antennenarten, auch von der verwendeten Funkanlage ab. Am besten eignen sich Richtantennen für große Reichweiten.
Handfunkgeräte verfügen meist über stark verkürzte Antennen. Wegen des sehr schlechten Wirkungsgrades dieser Antennen sind die damit erzielbaren Reichweiten von 0,5 bis 5 km deutlich kleiner. Bei besseren Modellen, welche über einen Externen Antennenanschluss verfügen, können aber auch leistungsfähigere Antennen angeschlossen werden, wodurch sich die Reichweite dieser Handfunkgeräte gegenüber den üblichen mitgelieferten Aufsteckantennen erhöhen lässt.
Stationsgeräte sind technisch grundlegend, bis auf das eingebaute Netzgerät, mit den angebotenen Mobilgeräten identisch. Ein Unterschied der Reichweite resultiert daher durch die Verwendung unterschiedlicher Antennen und den Verhältnissen der Umgebung am jeweiligen Standort. Mit langen Autoantennen (von ca. 1,50 m bis 2,65 m) können – abhängig vom Standort, genauer: dessen Höhe und Umgebung – manchmal fast so hohe Reichweiten wie bei Stationsantennen erreicht werden. Der Standort besitzt somit wie bei jeder anderen Funkverbindung einen sehr großen Einfluss auf die erzielbare Reichweite. Dabei gilt: Je höher der Standort, desto größer ist auch die mögliche Reichweite. Die Reichweite liegt bei Verwendung von Mobilantennen (meist verkürzte 1/4λ-Strahler) normalerweise bei etwa 10–30 km.
Die im Einzelnen erzielbare Reichweite setzt sich aber in jedem Fall aus der Ausstattung und den Bedingungen aller an einer Funkverbindung Beteiligten zusammen.
Durch das Aufkommen von Mobiltelefonen und Internet hat der CB-Funk seit den 80er Jahren an Popularität verloren. Früher waren CB-Funkgeräte auch in Privatfahrzeugen häufig zu finden, viele versprachen sich dadurch schnelle Hilfe bei Pannen oder Notfällen. Heute findet man nur noch selten mit CB-Funk ausgestattete PKW, da Mobiltelefone diese Rolle übernehmen. Von LKW-Fahrern jedoch wird er bis heute noch sehr häufig genutzt, um z. B. Staumeldungen abzusetzen. Bei der Absicherung von Veranstaltungen, z. B. Motor- oder Radsportveranstaltungen, spielt er seit Jahren eine immer kleiner werdende Rolle. Hier werden heute verstärkt PMR-Funkgeräte oder Freenet-Geräte verwendet, da diese Geräte wesentlich kompakter und handlicher sind.
Ähnlich wie in Internetchatrooms kann hier jeder mit jedem kommunizieren, ohne ihm jemals begegnet zu sein oder eine Verabredung zum gemeinsamen Funken getroffen zu haben. Voraussetzung ist die Nutzung der gleichen Frequenz. So weiß man nie genau, wer gerade mithört und kann häufig neue Menschen kennenlernen.
Auch im CB-Funk nutzt man das Internet zur Übertragung von Sprache. Zu diesem Thema siehe: CB-Gateway.
Neben dem CB-Funk stehen für jedermann auch noch andere Funkanwendungen zur Verfügung; Short Range Devices sowie PMR-Funk. Der CB-Funk wird darüber hinaus noch oft mit dem internationalen Amateurfunkdienst verwechselt, wo formal auch jeder zuhören darf, für den Sendebetrieb muss in Deutschland eine staatliche Prüfung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgelegt werden.
Sprache im CB-Funk
Der Sprachgebrauch im CB-Funk ist stark an den im Amateurfunkdienst angelehnt bzw. bei diesem abgeschaut. So ist die häufige, wenn auch oftmals falsche Benutzung von Q-Gruppen anzutreffen. Bekanntestes Beispiel ist „QRX“. Im ursprünglichen Sinne bedeutete dieser Q-Code, dass die diesen Code sendende Station für einen kurzen Moment den Funkverkehr unterbricht, oft wird nach dem „QRX“ noch eine die Dauer der Unterbrechung angebende Zeitangabe gemacht. Der Q-Code kann auch als Frage formuliert werden. Im CB-Funk hingegen bedeutet der Ruf „QRX“, dass eine neu hinzugekommene Station in ein laufendes Funkgespräch aufgenommen werden möchte. Dazu wird einfach in die Umschaltpause von der neu hinzukommenden Station „QRX“ gerufen, Alternativ dazu finden sich zum gleichen Zweck auch die Rufe „Z“ (von QRZ), „X mal“ (von QRX) oder „Break“. Daher auch der Name "Breaker". Eigentlich wurden die Q-Gruppen im Telegrafieverkehr („Morsen“) eingesetzt, um den Funkverkehr zu erleichtern und Sprachbarrieren zu überwinden bzw. Verständigungsfehler aufgrund falscher Übersetzungen zu vermeiden. Doch genau dies ist auch der Grund, weshalb im normalen Sprach-Funkverkehr („Fonie“) sich mehr und mehr die Q-Gruppen durchsetzen, im Amateurfunkdienst wie auch im CB-Funk.
Weitere Beispiele für im CB-Funk und Amateurfunkdienst gemeinsam genutzte Codierungen:
QRG → Frequenz bzw. Kanal
QRM → Störgeräusche
QRT → Beendigung des Funkverkehrs
QRV → Sende- und Empfangsbereitschaft
QRZ → Anruf einer bestimmten Person
QSL → Empfangsbestätigung
QSO → Funkgespräch (bzw. die Gesprächsrunde)
QTH → Standort
55 → Viel Erfolg!
73 → Viele Grüße!
88 → Liebe und Küsse! (zwischen Paaren oder als Höflichkeitsfloskel zur Verabschiedung weiblicher Funker)
600 → Telefon (von der Telefonleitungsimpedanz 600 Ω)
Ha-i → Ich muss lachen, war nur Spaß
Darüber hinaus gibt es viele, dem CB-Funk typische Ausdrucksweisen bzw. Formulierungen:
2 m machen → schlafen, ins Bett gehen
6 m machen → telefonieren
128 → Kurzform für die beiden Ausdrucksweisen 73+55 ergibt als Summe 128
99 → Verschwinde!
Abfangjäger → Polizei
Abklemmen → Funkverkehr beenden
Blechparty → Unfall
Breake → Funkgerät
Breaken → Funkverkehr abwickeln
Breaker → CB-Funker
Brenner → unerlaubter, aber üblicher Sendeverstärker
Oma → großer Brenner (100 Watt)
Uroma → sehr großer Brenner (> 300 Watt)
Tante → kleiner Brenner (40 Watt)
Der Gilb kommt → Ein Messfahrzeug ist unterwegs
Die Biege machen → siehe „Abklemmen“
Die rote Mütze aufhaben → Leitstation einer Funkrunde sein
DV → Antenne, vom Standardtyp DV-27
fliegen → mit dem Auto/LKW unterwegs sein, auch: „mobilerweise“
Glatteis, Trockengewitter → Radarfalle
Handquetsche → Handfunkgerät
Handgurke → Handfunkgerät
Handpuste → Handfunkgerät
HG → Handfunkgerät
Hintergrund machen → anderweitig beschäftigt sein, aber empfangsbereit und ansprechbar
HQ → Handfunkgerät, von „Handquetsche“ (Handgurke)
Kaffeemaschine → siehe „Brenner“
Kiste → Funkgerät
Meine Kaffeemaschine macht 50 Tassen! → Ich sende gerade (unerlaubt!) mit 50 Watt.
Mikroskop → Mikrofon („Mike“)
Müll, Matsch → Störungen atmosphärischer Art, aber auch Störungen durch andere Stationen
Oberwelle → Ehefrau bzw. Lebensgefährtin, aber auch: weiblicher CB-Funker
Obergünstig → Funken aus erhöhten Position, steigert die Reichweite
Paula machen → zwischen zwei (gegenüberliegend entfernten) Funkern vermitteln, die sich gegenseitig nicht selbst erreichen können (hergeleitet von der Q-Gruppe "QSP(aula)")
Powern → siehe „Breaken“
rasende Uniformengurke → Polizeimotorrad
Rausche → Rauschsperre
Spargel → Antenne
Station xy, da wo die rote Hand leuchtet → Station xy ist die Leitstation der Funkrunde
Träger → Eine Station betätigt beabsichtigt, oder unbeabsichtigt, die Sprechtaste, ohne etwas zu Sagen
X kommen → die neu hinzugekommene Station darf nun senden, alle anderen haben kurz Sendepause
X-er → neu hinzukommende Station nach dem „QRX-Ruf“ (s. o.)
Regulierung des CB-Funks
Der CB-Funk ist eine Funkanwendung im Mobilen Landfunkdienst. Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den CB-Funk zugelassene Geräte verwendet werden, denen der Hersteller eine Konformitätserklärung beifügen muss, in der das Gerät genau beschrieben wird. Ferner muss die Bedienungsanleitung klare Anweisung zum Gerätebetrieb enthalten. Alle Geräte müssen zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Geräte dürfen vom Benutzer technisch nicht verändert werden. Die Bundesnetzagentur geht heute durch Messungen davon aus, dass die Geräte bestimmte technische Grenzwerte einhalten. Darin sind die Leistung der Geräte sowie die Art der Aussendungen (Modulationsart, Bandbreite, Kanalabstand) streng beschränkt.
Der CB-Funk genießt laut Frequenzzuteilung der Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA) keinen Schutz vor Störungen durch andere Frequenznutzer (z. B. Babyfone, Fernsteuerungen für Modelle), die u. a. im sog. ISM-Bereich (26,957-27,283 MHz) arbeiten. Auf allen 80 in Deutschland freigegebenen Kanälen ist Sprachübertragung in der Modulationsart FM (F3E)/PM (G3E) mit einer effektiven Strahlungsleistung von 4 W (ERP) erlaubt. Auf den Kanälen 1 bis 40 sind seit 18. Mai 2005 auch die Modulationsarten AM (A3E) mit 1 W (unmodulierter Trägerleistung) und SSB (J3E) mit 4 W Hüllkurvenspitzenleistung zugelassen. Ergibt sich bei einer ortsfesten CB-Funkanlage durch die Benutzung einer gewinnbringenden Antenne eine Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP, so darf die CB-Funkanlage erst in Betrieb genommen werden, wenn die BNetzA eine kostenpflichtige Standortbescheinigung nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ausgestellt hat.
Nutzung
Für die Sprachübertragung wird in Deutschland überwiegend Frequenzmodulation verwendet. Amplitudenmodulation wird vorwiegend von LKW-Fahrern benutzt, die aus historischen Gründen oft den Kanal 9 verwenden. Allerdings ist der Kanal 9 auch ein Notrufkanal. Der Einsatz von Einseitenband-Modulation (SSB) auf den Kanälen 1 bis 40 ist das Interessengebiet technisch interessierter Funkfreunde und in der Praxis noch eher selten anzutreffen, erlebt aber seit einiger Zeit durch die Zulassung im CB-Funk einen Aufschwung.
Darüber hinaus sind zehn Kanäle zur Datenübertragung freigegeben. Die ersten fünf Datenkanäle (6, 7, 24, 25 und 40) dürfen für alle üblichen Betriebsarten zur Datenübertragung verwendet werden, auf den restlichen fünf (41, 52, 53, 76 und 77) nur solche, die auf Frequenz- bzw. Phasenmodulation basieren. In der Praxis wird vorwiegend die dem Amateurfunk entlehnte Betriebsart Packet Radio benutzt. Aber auch in einigen anderen, bekannten und ebenfalls aus dem Amateurfunkbereich stammenden Betriebsarten wie z. B. RTTY, PSK31, MT63, MFSK 16, SSTV und FAX werden Funkverbindungen hergestellt.
Die Anbindung von CB-Funk Geräten mittels Internet an ein Sprachfunknetzwerk ist auf sieben Kanälen genehmigt. Unbemannte automatisch betriebene CB-Funk-Stationen, die für die Sprachübertragung mit dem Internet zusammengeschaltet sind, dürfen nur auf den Kanälen 11, 29, 34, 39, 61, 71 und 80 betrieben werden. Bei diesem sog. Gateway-Betrieb müssen zu Beginn der Verbindung Daten über die Erreichbarkeit sowie Name und Wohnanschrift des Verantwortlichen oder ersatzweise eine von der Bundesnetzagentur vergebene Kennung übermittelt werden.
Funk im Kfz
Der Einbau von Funkgeräten, die ab dem 11. Januar 2005 in Verkehr gebracht wurden, in Kraftfahrzeuge (PKW/LKW) mit Erstzulassung ab 17. Juni 2003 ist nur gestattet, wenn das Funkgerät mit einem E-Zeichen oder einem CE-Zeichen gekennzeichnet ist. Das CE-Zeichen allein ist ausreichend, wenn dem Gerät eine Bescheinigung beiliegt, aus der hervorgeht, dass durch den Betrieb des Geräts sicherheitsrelevante Funktionen des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden. Bei der Installation von Funkanlagen müssen ggf. Vorschriften des Kfz-Herstellers beachtet werden, ansonsten kann die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs erlöschen.
Das sogenannte „Handyverbot am Steuer“ gilt nur für Mobiltelefone. Die Benutzung von Funkgeräten ist nach herrschender Rechtsmeinung von dem Verbot nicht betroffen.
Ungesetzliches
Seit Jahren ist weltweit privater Funkbetrieb außerhalb der dem CB-Funk zugeteilten Frequenzen zwischen 26 und 28 MHz zu beobachten. Eine aktive Nutzung solcher nicht zugeteilter Frequenzen stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Gleiches gilt für die Verwendung von Sendeleistungsverstärkern (umgangssprachlich Brenner). Zuständig für Ermittlungen und die Ahndung von Verstößen ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Rechtslage wird von Fachleuten als komplex empfunden; Verfahren wegen Verstößen gegen die einschlägigen Funkvorschriften können aufwändig und zeitraubend werden und sind ohne fachkundige juristische Hilfe schwer zu gewinnen.
Der CB-Funk außerhalb Deutschlands
CB-Funk ist europa- wie auch weltweit nicht einheitlich geregelt. In den USA und Kanada stehen für den CB-Funk 40 Kanäle zur Verfügung, deren Frequenzen mit denen der CEPT-Kanäle übereinstimmen. Als Modulationsarten sind dort aber nur Amplitudenmodulation mit 4 W und SSB mit 12 W (Hüllkurvenspitzenleistung) erlaubt, jedoch keine Frequenzmodulation. In bestimmten Staaten ist nur Frequenzmodulation zugelassen (z. B. Österreich), in anderen nur Amplitudenmodulation. In Großbritannien sind noch (auslaufend) besondere Frequenzen (27,601–27,991 MHz) zugelassen.
Abgrenzung zum Amateurfunkdienst
Der CB-Funk wird von Laien oft mit dem Amateurfunkdienst verwechselt. Abgesehen von juristischen Unterschieden (der CB-Funk ist z. B. eine „Funkanwendung“ und kein eigenständiger Funkdienst) und daraus bedingten technischen Unterschieden besteht der größte Unterschied darin, dass der CB-Funk in erster Linie unter sozialen/kommunikativen Aspekten und zur Kontaktanbahnung bzw. Kontaktpflege im zwischenmenschlichen Bereich betrieben wird. Beim Amateurfunkdienst spielt dies dagegen eine untergeordnete Rolle. Der Amateurfunkdienst bietet durch die Möglichkeit und Erlaubnis zum Selbstbau und Modifizieren von Funkgeräten vor allem Technikinteressierten eine Plattform. Des Weiteren dient er dem autodidaktischen Wissenserwerb in vielen Bereichen der Technik und der Naturwissenschaften (speziell Physik und Elektrotechnik), der Anwendung der erworbenen Kenntnisse beim Basteln eigener und Modifizieren gekaufter Geräte und der Durchführung verschiedener Arten amateurfunkspezifischer Wettkämpfe (Beispiele: Contest, Amateurfunkdiplome und Amateurfunkpeilen).
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